Compliance Voraussetzungen für Unternehmen in Indien

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Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, von der Gründung eines Joint Ventures bis zum Verbindungsbüro, um ein Unternehmen in Indien zu gründen. Welchen Weg Sie auch wählen, es ist wichtig, ein Verständnis für die nachfolgenden Compliance Fragen zu haben, welche sich in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform unterscheiden. Nachstehend legen wir die wesentlichen Compliance Regulierungen dar, auf die Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Indien treffen.

Unternehmensgründung und -eintragung

Um ein Unternehmen in Indien zu gründen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen muss im örtlich zuständigen Handelsregister eingetragen werden,
  • Das Unternehmen muss die Anforderungen des Unternehmensgesetzes von 1956 erfüllen,
  • Die notwendigen Registrierungsformulare müssen ausgefüllt beim Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs) vorliegen, und
  • Ein Vorstand muss ernannt werden. Dafür müssen entsprechende Formulare vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Einhaltung der Steuervorschriften

Körperschaftsteuererklärungen

  • Unternehmen müssen jährlich die Körperschaftsteuererklärung beim Amt für Einkommensteuer einreichen
  • Unternehmen, die internationale sowie inländische Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen getätigt haben, müssen außerdem eine jährliche Transferpreisprüfung einreichen.

Quellensteuererklärung

  • Unternehmen, die Zahlungen an Unternehmen außerhalb Indiens für bestimmte Arten von Dienstleistungen entrichten (Lizenzgebühren, technische Arbeiten, etc.), sind verpflichtet, die erforderliche Steuer einzubehalten und außerdem ein entsprechendes Quellensteuerformular über die betreffenden Geschäftsvorgänge einzureichen.
  • Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine gesonderte Art der Quellensteuer abzuziehen, die sog. Quellenabzugssteuer, die bei Zahlungen an Unternehmen in Indien angefallen sind.
  • Unternehmen sind ferner verpflichtet, vierteljährlich eine Quellensteuererklärung einzureichen.
  • Quellensteuerabzüge für Auslandszahlungen müssen durch einen Wirtschaftsprüfer beglaubigt werden.

Verbrauchsteuer für Hersteller

  • Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und Herstellung von Gütern befassen, müssen sich an das Zentrale Verbrauchsteuergesetz (Central Excise Act) halten. Dieses verpflichtet Unternehmen, Steuern zu einem bestimmten Satz zu zahlen für hergestellte Gütern, die aus ihren Geschäftsräumen entfernt/entwendet worden sind.

Dienstleistungssteuern für Dienstleister

  • Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten sind verpflichtet, halbjährlich Steuererklärungen einzureichen und monatlich Zahlungen einer Dienstleistungssteuer im Wert der angebotenen Dienstleistungen (die auf geleistete Dienstleistungen außerhalb Indiens nicht angerechnet wurden) zu entrichten.

Andere Steuern

  • Auf alle Importe werden weiterhin Zölle erhoben. Diese Abgabe ist zu zahlen, sobald die betreffenden Artikel zur Abfertigung zu den indischen Zollbehörden gebracht werden.
  • Unternehmen sind verpflichtet Mehrwertsteuer zu zahlen und Erklärungen einzureichen.
  • Unternehmen sind verpflichtet, sich zu registrieren und eine Professionssteuer (Profession Tax) für den Handel oder die Profession, in dem Staat, in dem sie arbeiten, zu zahlen. Diese Steuer wird gegenüber dem Unternehmen und seinen Angestellten erhoben. Das Unternehmen zahlt die Steuer im Namen seiner Angestellten, welche dann von den Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen wird.

RBI Compliance

  • Die Indische Reserven Bank (RBI) hat kürzlich etwas vorgestellt, dass als Jahresrendite der ausländischen Vermögenswerte und Schulden bezeichnet wird, damit über alle Gewinne, die das Unternehmen in Verbindung mit ausländischen Direktinvestitionen macht, Rechenschaft gelegt wird. Es ähnelt einer Steuererklärung und soll jährlich eingereicht werden.
  • Alle Verbindungsbüros und/oder Projektbüros sind verpflichtet, wenn notwendig, ihre Geschäftsvorgänge bei der RBI einzureichen.
Andere Verpflichtungen
  • Ein Privatunternehmen muss mindestens zwei Anteilseigner oder Gesellschafter (maximal 50 Gesellschafter) ernennen. Diese Zahl erhöht sich auf sieben, wenn eine Aktiengesellschaft gegründet wird.
  • Es sind für ein Privatunternehmen mindestens zwei Vorstandsmitglieder notwendig, und drei für eine Aktiengesellschaft.
  • Für Unternehmen besteht die Verpflichtung, vierteljährlich mindestens eine Vorstandssitzung abzuhalten. Wenn ein Vorstandsmitglied an zwei oder mehr Sitzungen pro Jahr nicht teilnimmt, kann er/sie nicht länger das Amt des Vorstandsmitglieds ausüben.
  • Jede Gesellschaft muss einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung (AGM) abhalten, während dieser die Finanzlage des Unternehmens überprüft wird. Ein unabhängiger Buchprüfer muss bei der Versammlung anwesend sein.
  • Ausländische Geschäftsführer und Mitarbeiter der Geschäftsführung müssen ausdrücklich vom Vorstand berechtigt sein.
  • Ein unabhängiger Buchprüfer sollte für die Dauer von mindestens einem Jahr ernannt werden (von der JHV eines Jahres bis zur JHV des nächsten Jahres). Er ist mit dem Jahresabschluss des Unternehmens beauftragt und unterbreitet seine Ansicht zum Jahresabschluss in Form eines Prüfberichts.
  • Ein Versammlungsprotokoll muss von allen Vorstandssitzungen oder JHVs aufbewahrt werden. Das Protokoll ist vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen und muss für Überprüfungen durch Vorstandsmitglieder zugänglich gemacht werden.

 

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