Gründung einer Tochtergesellschaft in Indien
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Indien ist für ausländische Investoren Tochtergesellschaften (wholly-owned subsidiary– WOS) möglich, solange die Aktivitäten jener Gesellschaft dies nach indischem Recht zulassen. Durch die jüngste Lockerung der FDI-Deckelung können sich Unternehmen nun ebenfalls in der Telekommunikationsbranche als auch im Vermögensrekonstruktionsbereich etablieren. Der Aufbau einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein langwieriger und komplizierter Prozess mit mehreren Schritten sein.
Zuerst müssen mindestens zwei Direktoren ernannt und durch Indiens elektronisches Anmeldesystem registriert werden, damit diese Identifikationsnummern (Director Indentification Numbers – DIN) erhalten. Mindestanforderungen für die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind neben der Existenz von zwei Direktoren mindestens zwei Gesellschafter (Direktoren können gleichzeitig Gesellschafter sein) und ein Grundkapital von 100.000 INR (1 Lakh).
Zweitens muss ein passender Name gewählt werden, der die Hauptziele des Unternehmens zeigt. Dieser muss zusammen mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Funktion des Unternehmens zur Prüfung der Angemessenheit und Verfügbarkeit des Namens beim Handelsregister (Registrar of Companies – RoC) eingereicht werden. Nach erfolgreicher Namensregistrierung hat das antragstellende Unternehmen 60 Tage Zeit, um seine Gründungsurkunde und den Gesellschaftsvertrag einzureichen. Sowohl Gründungsurkunde als auch Gesellschaftsvertrag müssen gestempelt werden, nachdem die nötigen Handelsregistergebühren und Stempelsteuer entrichtet worden sind, und von mindestens zwei Zeichnern in Gegenwart eines Zeugens unterschrieben werden.
Innerhalb von 10 Tagen müssen die folgenden Dokumente auf der Website des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten eingereicht und die erforderlichen Anmeldegebühren beglichen werden:
- Dokument 1 – Gesellschaftsanmeldung zusammen mit Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
- Dokument 18 – Mittteilung über Lage des eingetragenen Firmensitzes (Nachweis der Adresse, etc.)
- Dokument 32 – Details der Unternehmensdirektoren
Nach erfolgreicher Einreichung der oben genannten Dokumente, wird das Handelsregister eine Gründungszertifikat und eine Unternehmensidentifikationsnummer ausgeben. Der Prozess nimmt in der Regel sieben bis acht Wochen in Anspruch. Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es gestattet nach erfolgreicher Gesellschaftsanmeldung sofort mit der Arbeit zu beginnen.
Mehr zum Thema: Compliance Voraussetzungen für Unternehmen in Indien
Anwendbare Steuern
Während Indien seit 1991 seine Regierungspolitik liberalisiert, gehört die Steuerstruktur des Landes (immer noch) zu den komplexesten und schwierigsten der Welt. Das Verständnis für die Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Verfahren kann selbst für die cleversten Unternehmer verwirrend sein. Ausländische Unternehmen, die nicht den Rat von Fachleute suchen, zahlen am Ende oft zu viele Steuern oder (mit Falschzahlungen) verbundene Strafen und Zinsen. Was folgt, ist eine kurze Beschreibung der verschiedenen Steuern, die berücksichtigt werden müssen, wenn man in Indien durch eine Tochtergesellschaft operiert.
Unternehmenstyp |
Zu versteuerndes Einkommen |
||
unter 10 Mio. INR |
über 10 Mio. INR |
über 100 Mio. INR |
|
indisches Unternehmen |
30 % |
32,45 % (30 % + 5 % Zuschlag + 3 % Ausbildungsabgaben) |
33,99 % (30 % + 10% Zuschlag + Ausbildungsabgaben 3 %) |
ausländisches Unternehmen |
40 % |
42,02 %) (40 % + 2 % Zuschlag + 3 % Ausbildungsabgaben) |
43,26 % (40 % + 5 % Zuschlag + 3 % Ausbildungsabgaben) |
Steuer auf die Ausschüttung von Dividenden
Kapitalgesellschaften unterliegen der Steuer auf Ausschüttung von Dividenden. Im Fall von Gewinnanteilen von Aktien sind die damit verbundenen Einkommen von der Steuer befreit. Der aktuelle Effektivzins der Dividendensteuer beträgt 16,995 Prozent (15 Prozent plus ein 10-prozentiger Aufschlag und eine Bildungsabgabe von 3 Prozent). Keine Zahlungsbefreiung von der Dividenden-Ausschüttungssteuer (Dividend Distribution Tax – DDT) werden Gewinnen aus Sonderwirtschaftszonen (SEZ) bewilligt.
Um eine durch DDT hervorgerufene Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es einer indischen Gesellschaft zum Zwecke der Steuerberechnung erlaubt, die erhaltenen Dividenden von Tochtergesellschaften während eines Geschäftsjahres vom eigenen Gewinnanteil abzuziehen. Dies ist vorgesehen, wenn die erhaltenen Dividenden schon bei der Tochtergesellschaft Gegenstand der DDT waren und die dividendenempfangende Firma nicht selbst Tochterfirma irgendeiner anderen Firma ist.
Mehr zum Thema: Einführung in Indiens Doppelbesteuerungsabkommen
Minimum Alternate Tax
Alle Unternehmen, die geringe oder keine Gewinne ausweisen, unterliegen der Minimum Alternate Tax (MAT). Gegenwärtig liegt die MAT bei 18,5 % des Buchgewinns zuzüglich Zuschlägen und Bildungsabgaben. MAT gilt für Erträge von Sonderwirtschaftszonenentwicklern bzw. -einheiten, die am oder nach dem 1. April 2012 angefallen sind.
Besteuerung von Lizenzgebühren/Technische Gebühren
Nach indischen Steuerrecht werden Lizenzgebühren/technische Gebühren, die Ausländer mit einer dauerhaften Niederlassung in Indien haben, anders erhoben als bei Ausländern ohne eine Betriebsstätte. Vorzugsteuersätze gelten, wenn die Vereinbarung eine Angelegenheit betrifft, die von der indischen Regierung genehmigt wurde. Die Zahlungen unterliegen der Kontrolle des Doppelbesteuerungsabkommen des Landes des jeweiligen Ausländers.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird am 31. März eines jeden Jahres berechnet (auch Bewertungsstichtag genannt). Vermögenssteuer fällt für Privatpersonen und Unternehmen in Höhe von einem Prozent auf den Teil des Nettovermögens an, der 3.000.000 INR übersteigt. Der Begriff „Nettovermögen“ ist als Überschuss bestimmter Vermögenswerte über angesammelte Schulde definiert. Vermögenswerte beinhalten Gast- und Wohnhäuser, Personenfahrzeuge, Schmuck/Barren oder Besteck aus Gold und Silber, Yachten, Boote, Flugzeuge, städtischer Grund & Boden und Bargeld. Eine Schuld ist eine Verpflichtung, also eine bestimmte zu zahlende Geldsumme, die aus den Vermögensgegenstände inklusive dem Nettovermögen hervorgeht.
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