Indiens Geldwäschegesetz: Haftung und Compliance
Als der indische Finanzminister Arun Jaitley seine Absicht bekannt gab, Jagd auf Schwarzgeld bei ausländischen Banken zu machen, war er nur einer von vielen Regierungsbeamten, die Steuerhinterziehung verurteilten. Als die Regierung im Juli 2015 ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche beschloss, setzte sie ein Zeichen, dass man in Zukunft gegen versteckte Bankkonten in Steueroasen entschlossen vorgehen wird.
Das “Black Money and Imposition of Taxt Act, 2015”, kurz “The Act”, richtet sich gegen nicht angegebene ausländische Einkünfte und Vermögen und erhöht die Risiken für diejenigen, die von ausländischen Steuerparadiesen profitieren wollen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2015 gab es eine einmalige Möglichkeit zur Selbstanzeige, welche es Steuerzahlern ermöglichte, ihre verschwiegenen ausländischen Vermögenswerte offenzulegen. Das freiwillige Compliance-Programm endete am 30. September 2015.
Zum besseren Verständnis des Gesetzes müssen seine vier Hauptinhalte analysiert werden: Wer ist von dem Steuergesetz betroffen und haftbar zu machen, wie wird die anfallende Steuer berechnet, welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung und welche Vorschriften gelten für das Compliance-Programm?
Welcher Personenkreis ist haftbar?
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben, unterliegen, im Gegensatz zu nicht ansässigen Personen, der Steuerpflicht. Eine Einzelperson, die keinen ständigen Wohnsitz in Indien besitzt und somit keinen indischen Steuerstatus hat, muss lediglich Steuern auf das in Indien erzielte Einkommen entrichten. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Indien haben, müssen auch auf ihre Auslandseinkünfte Steuern zahlen, allerdings zahlen viele ihren entsprechenden Anteil nicht.
„The Act“ erhebt eine Steuer auf die verborgenen ausländischen Vermögenswerte und Einkünfte von ständig in Indien ansässigen Personen. Nicht angegebene Vermögenswerte können, unter anderem, Bankkonten, Immobilien, Schmuck, Gold- oder Silberbarren, Aktien, geschäftliche Beteiligungen oder archäologische Sammlungen und Kunstwerke umfassen.
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Wie wird die Steuer berechnet?
Im Vorfeld nicht angegebene ausländische Einkünfte und Vermögenswerte werden mit einem Steuersatz von 30 Prozent des ermittelten Marktwertes des Vermögens besteuert, während eine einmalige Geldstrafe in Höhe von 100 Prozent des Steuersatzes erhoben wird. Der Gesamtbetrag des Steuersatzes, einschließlich der Geldstrafen, beträgt 60 Prozent des Marktpreises der ausländischen Vermögenswerte. „The Act“ sieht angemessene Vorgehensweisen zur Ermittlung des Marktpreises von Vermögenswerten außerhalb Indiens vor.
Sanktionen bei Non-Compliance
Vorsätzliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und Vermögenswerten, Fehler beim Nachweis der im Ausland erzielten Einkünfte durch die Person, die ausländische Vermögenswerte besitzt, sowie vorsätzliche Falschangaben bei der Steuererklärung können eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und sieben Jahren nach sich ziehen.
Diese Vergehen werden mit einer Geldbuße von 10 Lakh Rupien (EUR 14.200) geahndet. Wiederholte Verstöße können zu einer Gefängnisstrafe von drei bis zehn Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 25 Lakh Rupien (EUR 35.500) führen. Die Beweislast liegt beim Steuerzahler, der nachweisen muss, dass die Steuerhinterziehung nicht vorsätzlich war.
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Vorschriften zum Compliance-Programm
„The Act“ gibt Steuerzahlern eine einmalige Gelegenheit für ein Compliance-Zeitfenster, um bisher ungenannte Einkünfte und Vermögenswerte im Ausland offenzulegen. In diesem Fall unterliegt der Steuerzahler einem Steuersatz von 30 Prozent des Marktpreises des Vermögens und ist zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Prozent des Steuersatzes verpflichtet.
Das oben genannte Compliance-Zeitfenster lief am 30. September 2015 ab und die anfallenden Steuern müssen bis spätestens 31. Dezember 2015 gezahlt werden. Steuerzahler, die vom Compliance-Zeitfenster Gebrauch machen wollten, sollten Formular 6, wie im “Black Money and Imposition of Tax Rules, 2015” Gesetz beschrieben, verwenden.
Sobald die Steuererklärung abgegeben und von der zuständigen Behörde akzeptiert wurde, wird die Summe der bisher nicht angegebenen Einkünfte nicht mehr zum Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen für das Veranlagungsjahr gezählt. Die Inhalte der Steuererklärung können nicht mehr als Beweis gegen den Steuerzahler gemäß des Income Tax Act, Wealth Act oder FEMA verwendet werden und die Vermögenswerte werden nicht der Vermögenssteuer unterworfen.
Wenn der Steuerzahler nicht den gesamten Betrag der fälligen Steuer zahlt oder sein Auslandsvermögen nicht wahrheitsgemäß angibt, wird die Steuererklärung innerhalb des Compliance-Zeitfensters für ungültig erklärt.
Geldwäschegesetz – Schlussfolgerungen
Die indische Regierung hat einfache Regeln aufgestellt, um die Offenlegung von geheim gehaltenen Auslandsvermögen zu ermöglichen. Ein eindeutiger Nachteil ist, dass das Gesetz wenig Vertraulichkeit bietet. Weiterhin bleibt unklar, wie die Regierung verfahren wird, wenn sich nach Einreichen der Steuererklärung herausstellt, dass der ermittelte Marktpreis des ausländischen Vermögens unzureichend ist. Des Weiteren bedarf es Vorschriften zur Offenlegung von Vermögenswerten nach Ablauf des Compliance-Zeitfensters.
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