Indiens Nachhaltigkeitsanforderungen und Regeln für ESG-Rating-Anbieter
Im Juli 2023 fügte die SEBI neue ESG-Kennzahlen für die obligatorische Offenlegung unter “BRSR Core” für bestimmte börsennotierte Unternehmen in Indien hinzu. Das Format des Geschäftsverantwortungs- und Nachhaltigkeitsberichts (BRSR) wurde ursprünglich im Mai 2021 eingeführt und ersetzte den vorherigen Geschäftsverantwortungsbericht (BRR). Die SEBI hat zwar einen Zeitplan für die verpflichtende Einhaltung des BRSR Core festgelegt, doch ab dem Geschäftsjahr 2023 müssen alle der 1000 größten börsennotierten Unternehmen in Indien ihren BRSR-Bericht vorlegen.
Die indische Börsenaufsichtsbehörde SEBI (Securities and Exchange Board of India) verlangt von den 1000 größten börsennotierten Unternehmen in Indien, dass sie ab dem Geschäftsjahr 2023 einen Bericht über Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit vorlegen. Der Bericht sollte in ihre Jahresberichte aufgenommen werden.
Auf Empfehlung des ESG-Beratungsausschusses und nach Durchführung öffentlicher Konsultationen führt die SEBI die “BRSR Core”-Leitlinien ein, die von bestimmten börsennotierten Unternehmen einzuhalten sind. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat beschlossen, Offenlegungen und Zusicherungen für die Wertschöpfungskette börsennotierter Unternehmen einzuführen, die sich an den Leitlinien des BRSR Core orientieren.
Was ist BRSR Core?
Der BRSR Core stellt eine Teilmenge des umfassenden BRSR dar und umfasst eine Reihe von Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) / Metriken für neun ESG-Attribute. Mit Blick auf den indischen Kontext bzw. den Kontext der Schwellenländer wurden zusätzliche KPIs zur Absicherung ermittelt, wie z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen in Kleinstädten, die Offenheit von Unternehmen und die an Frauen gezahlten Bruttolöhne. Um eine bessere globale Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden Intensitätskennzahlen auf der Grundlage des um die Kaufkraftparität (KKP) bereinigten Umsatzes aufgenommen.
Außerdem enthält der BRSR Core einen Querverweis auf die im BRSR enthaltenen Angaben.
Beispiel für KPIs unter BRSR Core und Querverweis auf den BRSR
Nr. |
ESG-Attribut |
Parameter |
Querverweis auf den BRSR |
1. |
Treibhausgas (THG)-Fußabdruck
Treibhausgasemissionen können in Übereinstimmung mit dem Greenhouse Gas Protocol gemessen werden: A Corporate Accounting and Reporting Standard |
Gesamte Scope 1-Emissionen (Aufschlüsselung der Treibhausgase in CO2, CH4, N2O, HFC, PFC, SF6, NF3, falls verfügbar) |
Grundsatz 6, Frage 7 der wesentlichen Indikatoren |
Gesamte Scope-2-Emissionen (Aufschlüsselung der THG (CO2e) in CO2, CH4, N2O, HFC, PFC, SF6, NF3, falls verfügbar) |
Grundsatz 6, Frage 7 der wesentlichen Indikatoren |
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Intensität der THG-Emissionen (Scope 1 +2) |
Grundsatz 6, Frage 7 der wesentlichen Indikatoren |
||
2. |
Wasser-Fußabdruck |
Wasserverbrauch insgesamt |
Grundsatz 6, Frage 3 der wesentlichen Indikatoren |
Intensität des Wasserverbrauchs |
Grundsatz 6, Frage 3 der wesentlichen Indikatoren |
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Wasserableitung nach Bestimmungsort und Behandlungsgrad |
Grundsatz 6, Frage 4 der wesentlichen Indikatoren |
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3. |
Energie-Fußabdruck |
Gesamte verbrauchte Energie
% der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen |
Grundsatz 6, Frage 1 der wesentlichen Indikatoren |
Energieintensität |
Grundsatz 6, Frage 1 der wesentlichen Indikatoren |
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4. |
Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft – Einzelheiten zur Abfallbewirtschaftung durch das Unternehmen |
Spezifizierte Abfallarten – Kunststoffabfälle, Elektroschrott, biomedizinische Abfälle, Bau- und Abbruchabfälle, Batterien, radioaktive Abfälle und andere gefährliche Abfälle |
Grundsatz 6, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
Gesamtes Abfallaufkommen |
Grundsatz 6, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
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Abfallintensität |
Grundsatz 6, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
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Jede Kategorie der erzeugten Abfälle, insgesamt durch Recycling, Wiederverwendung oder andere Verwertungsverfahren verwertete Abfälle |
Grundsatz 6, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
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Für jede erzeugte Abfallkategorie die insgesamt entsorgten Abfälle nach Art der Entsorgungsmethode |
Grundsatz 6, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
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5. |
Verbesserung von Wohlbefinden und Sicherheit der Mitarbeiter |
Ausgaben für Maßnahmen zum Wohlbefinden der Angestellten und Arbeiter – Kosten in % der Gesamteinnahmen des Unternehmens |
Grundsatz 3, Frage 1(c) der wesentlichen Indikatoren |
Einzelheiten zu sicherheitsrelevanten Vorfällen bei Angestellten und Arbeitern (einschließlich Vertragsarbeitskräften, z. B. Arbeitern auf den Baustellen des Unternehmens) |
Grundsatz 3, Frage 11 der wesentlichen Indikatoren |
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6. |
Geschlechtervielfalt in der Wirtschaft ermöglichen |
Beschwerden über POSH (sexuelle Belästigung) |
Grundsatz 5, Frage 7 der wesentlichen Indikatoren |
Bruttolöhne an Frauen in % der gezahlten Löhne |
Grundsatz 5, Frage 3(b) der wesentlichen Indikatoren |
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7. |
Inklusive Entwicklung ermöglichen |
Bezogenes Vormaterial aus folgenden Quellen in % der Gesamteinkäufe – Direkt bezogen von KKMU/Kleinproduzenten und aus Indien |
Grundsatz 8, Frage 4 der wesentlichen Indikatoren |
Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren Städten – Löhne, die an Beschäftigte in kleineren Städten gezahlt werden (unbefristet oder unbefristet/auf Vertragsbasis) in % der gesamten Lohnkosten |
Grundsatz 8, Frage 5 der wesentlichen Indikatoren |
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8. |
Fairness im Umgang mit Kunden und Zulieferern |
Prozentualer Anteil der Fälle, in denen Daten von Kunden verloren gingen oder verletzt wurden, an den gesamten Datenschutzverletzungen oder Cybersicherheitsvorfällen |
Grundsatz 9, Frage 7 der wesentlichen Indikatoren |
Anzahl der Tage der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Grundsatz 1, Frage 8 der wesentlichen Indikatoren |
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9. |
Offenheit des Unternehmens |
Konzentration der Käufe und Verkäufe mit Handelshäusern, Händlern und verbundenen Parteien Kredite und Darlehen sowie Investitionen mit verbundenen Parteien |
Grundsatz 1, Frage 9 der wesentlichen Indikatoren |
Hinweis: Ausführliche Informationen zu Attributen, Parametern, Messung, Daten und Sicherheitskonzept sowie Querverweise auf den BRSR-Bericht finden Sie in Anhang I des SEBI-Rundschreibens.
Zeitplan für die Einhaltung des BRSR Core
In ihrem Rundschreiben vom 12. Juli 2023 (SEBI/HO/CFD/CFD-SEC-2/P/CIR/2023/122) gab die SEBI den folgenden Zeitplan an, ab dem die Einhaltung des BRSR Core für börsennotierte Unternehmen verpflichtend wird.
Haushaltsjahr |
Anwendbarkeit des BRSR-Kerns auf die wichtigsten börsennotierten Unternehmen (nach Marktkapitalisierung) |
2023-24 |
Die 150 größten börsennotierten Unternehmen |
2024-25 |
Die 250 größten börsennotierten Unternehmen |
2025-26 |
Top 500 der börsennotierten Unternehmen |
2026-27 |
Die 1000 größten börsennotierten Unternehmen |
Folglich verlangt die SEBI von den 150 nach Marktkapitalisierung führenden börsennotierten Unternehmen in Indien, dass sie ab dem Geschäftsjahr 2023-24 eine “angemessene Gewähr” für Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) bieten.
Multinationale Unternehmen in Indien sollten in dieser Hinsicht vorsichtig sein, da die meisten Regionen, die bei der Einhaltung von ESG-Richtlinien führend sind, wie z. B. die Europäische Union, derzeit nur eine begrenzte Sicherheit verlangen. Mit eingeschränkter Sicherheit ist gemeint, dass die Prüfer sich auf die Angaben der Unternehmensleitung verlassen können. Nach den Vorgaben der SEBI in Indien müssten die Prüfer des Unternehmens jedoch die ESG-Kennzahlen des Unternehmens überprüfen und die Angaben mit den tatsächlichen Protokollen, Leistungen und Standards abgleichen.
SEBI-Leitlinien für Versicherungsanbieter
Der Vorstand des börsennotierten Unternehmens ist dafür verantwortlich, dass der Anbieter des BRSR Core über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.
Das börsennotierte Unternehmen muss sicherstellen, dass kein Interessenkonflikt mit dem für die Bewertung des BRSR Core ausgewählten Versicherungsdienstleister besteht. Insbesondere sollte es sicherstellen, dass der Prüfungsanbieter und seine Partner dem börsennotierten Unternehmen oder den Unternehmen seiner Gruppe weder ihre Produkte verkaufen noch prüfungsfremde Dienstleistungen, einschließlich Beratungsleistungen, anbieten. Diese Maßnahme gewährleistet die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Prüfungsprozesses und erhöht die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Bewertung.
Aktualisiertes BRSR-Berichtsformat
Zur Erleichterung der Nutzer wird das Format des BRSR-Kerns, das einer angemessenen Sicherheit unterliegt, in Anhang I (siehe hier) des SEBI-Rundschreibens vom 12. Juli 2023 dargestellt. Das BRSR-Format, das die neu hinzugefügten KPIs des BRSR-Kerns umfasst, findet sich in Anhang II (siehe hier). Folglich wurde das BRSR-Format, das zuvor in Anhang 16 des Master-Rundschreibens vom 11. Juli 2023 vorgeschrieben war, überarbeitet, um diesen Aktualisierungen Rechnung zu tragen.
ESG-Angaben für die Wertschöpfungskette
Im Jahresbericht müssen börsennotierte Unternehmen ESG-bezogene Informationen zu ihrer Wertschöpfungskette offenlegen und sich dabei an den Leitlinien des BRSR Core orientieren. Die Wertschöpfungskette sollte die wichtigsten vor- und nachgelagerten Partner des börsennotierten Unternehmens umfassen, die zusammen für 75 Prozent seiner Einkäufe oder Verkäufe (nach Wert) verantwortlich sind.
Zu Berichtszwecken müssen die börsennotierten Unternehmen die im BRSR-Kern umrissenen KPIs vorlegen, die für ihre Partner in der Wertschöpfungskette relevant sind und auf ihre geschäftlichen Interaktionen mit ihnen zurückzuführen sind. Diese Berichterstattung kann getrennt für vor- und nachgelagerte Partner oder in einem aggregierten Format erfolgen.
Um Transparenz und Klarheit zu gewährleisten, sollten der Umfang der Berichterstattung sowie alle getroffenen Annahmen oder Schätzungen im Bericht deutlich offengelegt werden. Dieser umfassende Ansatz wird das Verständnis für die ESG-Leistung des börsennotierten Unternehmens und seine Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette verbessern.
ESG-Angaben zur Wertschöpfungskette werden ab dem Geschäftsjahr 2024-25 für die 250 größten börsennotierten Unternehmen (nach Marktkapitalisierung) verpflichtend sein (auf der Grundlage von “comply or explain”). Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, müssen die Offenlegungsanforderungen erfüllen. In Ausnahmefällen, in denen die Einhaltung nicht möglich ist, müssen sie ihre Entscheidung klar begründen.
Die eingeschränkte Zuverlässigkeitsgewähr gilt ab dem GJ 2025-26 auf der Grundlage des Grundsatzes “Mittragen oder Erläutern”.
Was ist BRSR?
Durch den Bericht zur Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (Business Responsibility and Sustainability Report, BRSR) erhalten Anleger standardisierte Informationen zu den ESG-Parametern eines Unternehmens, was die Identifizierung und Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen für das Unternehmen erleichtert und besser fundierte Anlageentscheidungen ermöglicht.
Die Angaben gemäß BRSR (auch in aktualisiertem Format) werden in den folgenden Abschnitten gemacht:
- Abschnitt A: Allgemeine Angaben über das börsennotierte Unternehmen
- Abschnitt B: Angaben zu Management und Verfahren
- Abschnitt C: Prinzipielle Offenlegung der Leistung
Die vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (MCA) vorgeschriebenen Nationalen Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln (NGRBC) enthalten neun Grundsätze, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind:
Grundsätze für die indische Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des BRSR |
|
Grundsatz |
Erwartung |
Grundsatz 1 |
Unternehmen sollen sich integer und in einer Weise verhalten und leiten, die ethisch, transparent und rechenschaftspflichtig ist. |
Grundsatz 2 |
Unternehmen sollten Waren und Dienstleistungen in einer Weise anbieten, die nachhaltig und sicher ist. |
Grundsatz 3 |
Unternehmen sollen das Wohlergehen aller Beschäftigten, auch derjenigen in ihren Wertschöpfungsketten, respektieren und fördern. |
Grundsatz 4 |
Unternehmen sollten die Interessen aller ihrer Stakeholder respektieren und ihnen gegenüber aufgeschlossen sein. |
Grundsatz 5 |
Unternehmen sollen die Menschenrechte achten und fördern. |
Grundsatz 6 |
Die Unternehmen sollen die Umwelt respektieren und sich für den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt einsetzen. |
Grundsatz 7 |
Wenn Unternehmen Einfluss auf die öffentliche und regulatorische Politik nehmen, sollten sie dies auf eine verantwortungsvolle und transparente Weise tun. |
Grundsatz 8 |
Die Unternehmen sollen ein integratives Wachstum und eine gerechte Entwicklung fördern. |
Grundsatz 9 |
Unternehmen sollten sich auf verantwortungsvolle Art und Weise mit ihren Verbrauchern auseinandersetzen und ihnen einen Mehrwert bieten. |
Nachfolgend werden die wichtigsten Angaben zum Thema Nachhaltigkeit erläutert:
- Ein umfassender Überblick über die wesentlichen ESG-Risiken und -Chancen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) des Unternehmens sowie dessen Ansatz zur Abschwächung oder Anpassung an diese Risiken, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen.
- Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen und -vorgaben sowie der Leistung des Unternehmens bei der Erreichung dieser Ziele.
- Umweltbezogene Angaben zu Ressourcenverbrauch (Energie und Wasser), Luftschadstoffemissionen, Treibhausgasemissionen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallerzeugung und -bewirtschaftung, biologische Vielfalt und mehr.
- Sozialbezogene Angaben, die Aspekte im Zusammenhang mit der Belegschaft, der Wertschöpfungskette, den Gemeinden und den Verbrauchern umfassen, wie z. B. geschlechtsspezifische und soziale Vielfalt unter den Angestellten/Arbeitern, Maßnahmen für behinderte Angestellte/Arbeiter, Fluktuationsraten, Durchschnittslöhne, Sozialleistungen für Festangestellte und Vertragsarbeiter, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schulungsinitiativen, Sozialverträglichkeitsprüfungen (SIA), Rehabilitations- und Umsiedlungsbemühungen, soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) und verbraucherbezogene Aspekte wie Produktkennzeichnung, Produktrückrufe und Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Datenschutz und Cybersicherheit.
Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsinformationen auf der Grundlage international anerkannter Rahmenwerke wie der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) oder der Integrated Reporting (<IR>) melden, können ihre Angaben mit den BRSR-Anforderungen in Einklang bringen.
Regeln und Vorschriften für ESG-Ratinganbieter in Indien
Ab dem 5. Juli 2203 dürfen nur noch Unternehmen, die von der SEBI zertifiziert sind, ESG-Ratingdienste anbieten. Das Master Circular des Board of Directors vom 12. Juli 2023 finden Sie hier.
Um sich für die Zertifizierung zu qualifizieren, muss der ESG-Ratingdienstleister (ERPs) als Unternehmen nach dem Companies Act, 2013, eingetragen sein und in seiner Gründungsurkunde die ESG-Ratingtätigkeit als Hauptziel angeben. Ist der ESG-Ratinganbieter mit einer Ratingagentur verbunden oder deren Tochtergesellschaft, muss er auf seiner Website und in seinen ESG-Ratingberichten klar zwischen ESG-Ratings und Kreditratings unterscheiden.
Das Geschäftsmodell
ERPs können entweder einem von zwei Geschäftsmodellen folgen:
- Das Modell, bei dem der Anbieter von ESG-Ratings seine Einnahmen aus ESG-Ratings von Abonnenten wie Banken, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds oder dem bewerteten Unternehmen selbst bezieht.
- Modell des zahlenden Emittenten – bei dem die ERP ihre Einnahmen aus ESG-Ratings von dem bewerteten Unternehmen im Rahmen einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen diesem Unternehmen und der ERP erhält, die die von der SEBI festgelegten Bestimmungen enthalten kann.
Hinweis: Um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen ERPs von der Annahme eines hybriden Geschäftsmodells absehen. Insbesondere sollte eine ERP nicht bestimmte ESG-Ratings auf der Grundlage eines Emittenten-Bezahlmodells zuweisen, während sie für andere ESG-Ratings ein Abonnenten-Bezahlgeschäftsmodell verwendet. Dieses Mandat gewährleistet Transparenz und Unparteilichkeit im ESG-Ratingprozess und fördert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in die von der ERP abgegebenen Ratings.
Audit-Dokumente
ESG-Ratinganbieter sind verpflichtet, der SEBI alle erforderlichen Informationen und Berichte gemäß den regulatorischen Anforderungen vorzulegen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, am Ende jedes Abrechnungszeitraums Finanzberichte vorzulegen. Um die Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten, müssen diese Anbieter einen Compliance-Beauftragten benennen, der für die Überwachung der Einhaltung verantwortlich ist. Außerdem müssen sie Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
Methodik
Zertifizierte Rating-Agenturen müssen ihre Rating-Methoden für alle ESG-Ratings auf ihren Websites offenlegen und dabei ein Gleichgewicht zwischen geschützten oder vertraulichen Aspekten der Methoden wahren. Darüber hinaus müssen sie die Gewichtung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den ESG-Ratings nach Kategorien sowie die Gewichtung übergeordneter Themen oder Schlüsselfragen innerhalb jedes der drei Faktoren angeben.
Von ESG-Rating-Anbietern angebotene Produkte
Gemäß den CRA-Verordnungen sind “Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings” (ESG-Ratings) Ratingprodukte, die als Meinungen über das ESG-Profil eines Emittenten oder eines Wertpapiers, seine Eigenschaften, sein ESG-Risiko, sein Governance-Risiko, sein soziales Risiko, seine Klima- oder Umweltrisiken oder seine Auswirkungen auf Gesellschaft, Klima und Umwelt angeboten werden. Diese Ratings werden anhand eines definierten Rankingsystems von Ratingkategorien vergeben, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als “ESG-Ratings” gekennzeichnet sind.
Ein ERP muss mindestens die folgenden ESG-Ratingprodukte anbieten:
- ESG-Bewertung
- Übergang oder Parivartan Score
- Kombinierte Punktzahl
- ESG-Kernbewertung
- Core Transition oder Parivartan Score
- Kombinierte Kernpunktzahl
Der ESG Transition oder Parivartan Score bewertet die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Bemühungen und Investitionen eines Unternehmens zur Erreichung der Net Zero Goals und zur Verbesserung des ESG-Risikomanagements. Im Wesentlichen spiegelt diese Punktzahl die schrittweisen Veränderungen wider, die das Unternehmen in den letzten Jahren auf seinem Weg zur Umstellung unternommen hat, oder die konkreten Pläne und Ziele, die es sich gesetzt hat, um die Risiken und Chancen anzugehen, die mit der Umstellung auf eine nachhaltigere Geschäftstätigkeit verbunden sind. Im Gegensatz zur reinen Bewertung des aktuellen Profils werden hier die Fortschritte und Verpflichtungen des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Der Transition oder Parivartan Score kann Veränderungen in quantitativen Messgrößen wie Trendlinien oder Verschiebungen bei den Einnahmen aus ökologischen/sozialen Dienstleistungen und Produkten oder andere quantitative Bewertungen auf der Grundlage des ERP-Modells überwachen. Dieser Ansatz ermöglicht eine umfassende Bewertung der Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens und fördert eine zukunftsorientierte Perspektive für kontinuierliche Verbesserungen.
Regeln für ausländische ESG-Ratinganbieter
Auch ausländische Agenturen, die ESG-Ratingdienste für Unternehmen in Indien anbieten, müssen sich von der SEBI zertifizieren lassen.
Darüber hinaus sollten ausländische ESG-Ratinganbieter, die eine Zertifizierung anstreben, ihren Sitz in einem Land haben, das Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) ist, und nach ihrem jeweiligen Recht anerkannt sein. Außerdem sollten sie über mindestens fünf Jahre Erfahrung bei der Erstellung von ESG-Ratings für Wertpapiere oder Unternehmen verfügen.
Globale Anstrengungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Betonung von ESG-Zielen
Mit der zunehmenden Dynamik der Bewegung für nachhaltige Entwicklung und Klimawandel verändert sich die globale Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung rasch. Dieser Wandel wird in erster Linie durch die zunehmenden Forderungen der Investoren vorangetrieben, die die Unternehmen zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsleistung drängen. Infolgedessen ist die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Parameter (ESG-Parameter) für Unternehmen unerlässlich geworden, um eine enge Beziehung zu ihren Stakeholdern zu pflegen.
Im Laufe der Zeit haben sich die Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickelt, und Unternehmen auf der ganzen Welt haben sich diese Rahmenwerke zu eigen gemacht, um ihre Leistung in ESG-Bereichen wirksam zu messen, zu überwachen und offenzulegen. Zu den bekanntesten globalen ESG-/Nachhaltigkeitsberichten und Rahmenwerken gehören die GRI, <IR>, SASB, United Nations Global Compact (UNGC) und CDP. In jedem dieser Rahmenwerke sind spezifische Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) und Grundsätze festgelegt, die die Unternehmen offenlegen müssen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen darzustellen.
Zusätzlich zu diesen globalen Rahmenwerken bietet die ISO-Norm 26000 (Social Responsibility Guidance Standard) freiwillige Leitlinien für die soziale Verantwortung und damit weitere Unterstützung für Unternehmen, die nachhaltige Praktiken in ihre Geschäftstätigkeit einbeziehen wollen.
Viele Länder auf der ganzen Welt, wie z. B. Indien, haben ebenfalls die Initiative ergriffen, verschiedene Formen der ESG-bezogenen Offenlegung einzuführen und vorzuschreiben, was die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf globaler Ebene unterstreicht.
Erste globale Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten vom ISSB
Am 26. Juni 2023 hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) mit der Veröffentlichung seiner ersten Standards, IFRS S1 und IFRS S2, einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Mit diesen Standards wird eine universelle Sprache für die Offenlegung der Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Aussichten eines Unternehmens geschaffen.
IFRS S1 legt umfassende Offenlegungspflichten fest, die es den Unternehmen ermöglichen, den Anlegern kurz-, mittel- und langfristig nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu vermitteln. In der Zwischenzeit konzentriert sich IFRS S2 auf spezifische klimabezogene Angaben, die als Ergänzung und in Verbindung mit IFRS S1 verwendet werden sollen.
In beiden Standards sind die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures vollständig berücksichtigt.
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