Neue Checkliste für ausländische Investitionen in Indien

Posted by Reading Time: 3 minutes

DELHI – Indiens Department of Industrial Policy Promotion (DIPP, Abteilung für Regulierung und Förderung der Industrie) hat ein neues Dokument mit einer Checkliste für die Antragsstellung beim Foreign Investment Promotion Board (FIPB, Ausschuss zur Förderung ausländischer Investitionen) veröffentlicht.

Unter anderem schreibt die neue FIPB Ankündigung dem Einzelhandel mit einzelnen oder mehreren Marken vor, mit Dokumenten zu belegen, dass ihre Marke internationaler Natur ist und dass Firmen, die Joint Ventures (JVs) eingehen, nun Informationen zu deren indischen JV Partnern abgeben müssen. 

Für JV Anträge muss nun eine Diagrammdarstellung der Vermögensflüsse in das JV und eine Übersicht der Unternehmensstruktur abgeben werden.

Für ausländische Direktinvestitionen in Einzelhandel mit Einzelmarken oder mehreren Marken werden die folgenden Informationen für die neue Checkliste benötigt:

  • Der Status der Einhaltung der Bedingungen, wie angeführt in der Regulierung von ausländischen Direktinvestitionen für Einzelmarken-Einzelhandel/Multimarken-Einzelhandel.
  • Die Liste der Länder, in denen die Marke international verkauft wird.
  • Dokumente, wie etwa Broschüren, die beweisen, dass die Marke, die verkauft werden soll, eine internationale Marke ist.
  • Eine Erklärung, die bestätigt, dass die indische Joint Venture Partnerfirma im Besitz und in der Kontrolle von indischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Indien ist.
  • Bestehende Tätigkeiten und bestehende Kapitalstruktur der indischen Joint Venture Partnerfirma.
  • Diagrammdarstellung der Vermögensflüsse in das Joint Venture, welche die Geschäftsstruktur mit allen Stufen von Firmen und Einheiten, die involviert sind, anzeigt.
  • Exklusive Lizenzvereinbarung zwischen dem ausländischen Investor und dem Markeninhaber zur Einhaltung der Bedingung 2(d) des Paragraphen 6.2.16.3(2) (d) des Consolidated FDI Policy Circular (Konsolidiertes Rundschreiben zur Regulierung ausländischer Direktinvestitionen) von 2014.
  • Unterlizenz/vorläufige Unterlizenz-Vereinbarung zwischen dem ausländischen Investor und Investiertem/zur Investierung beantragter indischer Firma, das der investierten Firma vollkommene und exklusive Rechte um Einzelhandel mit der Einzelmarke zu unternehmen gewährt.
  • Liste der Produkte, die unter der Einzelmarke verkauft werden sollen. 

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter.

Folgen Sie uns auf Twitter!

 

Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):

Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung für Ihr Asiengeschäft vorbereitung_der_jahresabschlussprüfung_cover In dieser Ausgabe von Asia Briefing möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ziele und Anforderungen der Compliance-Prüfungen in China, Indien und Vietnam bieten, damit Sie vor bösen Überraschungen in Rechts- und Steuerangelegenheiten gefeit sind und einen erfolgreichen Start ins Jahr des Pferdes erleben.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Arbeitsvisa und Zulassungsverfahren in Asien In dieser Ausgabe des Asia Briefing Magazins beschreiben wir die spezifischen Dokumente, die ausländische Staatsbürger, die in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam arbeiten, benötigen. Außerdem wird das Scheinwerferlicht auf die relevanten Bewerbungsverfahren in jedem dieser Länder geworfen.