Verrechnungspreisgesetz: Soll Indien auf BEPS reagieren?

Posted by Reading Time: 4 minutes

Im ersten Teil dieses zweiteiligen Artikels haben wir dargelegt, was Unternehmen tun müssen, um den indischen Verrechnungspreisgesetzen zu entsprechen, während zentrale Reformen durch die Regierung betont eingeführt werden und Gewissheit in das Steuersystem bringt. Im zweiten Teil diskutieren wir, ob und wie Indien auf die laufenden Arbeiten der G20-Gruppe gegen Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung (BEPS) reagieren sollte.

Im Juli 2013, auf den Geheiß der G-20 Finanzminister, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), wurden das BEPS Projekt ins Leben gerufen, um sich mit der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage durch große Unternehmensgruppen, zu befassen. Das BEPS Projekt, welches 15 Aktionspunkte umfasst, appelliert an die Regierungen, die Veränderungen in den Steuerpolitiken umzusetzen, um eine gekünstelte Trennung des besteuerbaren Einkommens von Geschäftstätigkeiten, die dies hervorrufen, zu verhindern. Das BEPS Projekt fokussiert sich u.a. auf:

  • Steuerliche Herausforderungen der digitalen Wirtschaft
  • Auswirkungen von sich überschneidenden Abkommen
  • Regulierungen für kontrollierte ausländische Unternehmen
  • Zinszahlungen und Finanzausgaben
  • Vermeidung des Betriebsstättenstatus
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Streitbeilegung 

Related Link Icon Mehr zum Thema: Eine Einführung in Indiens Buchprüfung für Laien

Das Hauptziel der BEPS Projektes ist Länder dabei zu unterstützen, die „nationalen und internationalen Instrumente, besser an die Rechte anzupassen um die Wirtschaftstätigkeit zu besteuern“. Als ein aktives Mitglied der G-20, sollte Indien auf jeden Fall diese Ziele weiter nach vorne bringen und die Bemühungen der OECD bei der Neugestaltung der internationalen Steuerlandschaft, unterstützen. Dies soll nicht heißen, dass die Regierung abrupt, unklar und widersprüchlich bei der Umsetzung der BEPS Maßnahmen sein soll. Aktion Nr. 6 des BEPS Projektes, wird von einigen als „über-einschränkend“ wahrgenommen. Es ist das klassische Beispiel, welches zu Zweifeln der Vertragsvorteile bei ernsthaften Geschäftstransaktionen führen kann.

Obwohl die Regierung das BEPS Projekt im Allgemeinen willkommen heißt, ist sie gegenüber der Einführung der Zwangsschlichtungsklausel beim Verständigungsverfahren, welches Steuerabkommen darlegt zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten, zurückhaltend. Nirmala Siharaman, Staatssekretärin für Finanzen, erläuterte den Finanzministern der G-20 im September 2014, die Erfüllung solch einer Klausel sei „nicht nur Verletzung der Souveränitätsrechte der Entwicklungsländer bei der Besteuerung, sondern schränkt auch noch die Fähigkeit der Entwicklungsländer, ihre eigenen Rechte zur Besteuerung der Nicht-Ansässigen und ausländischen Unternehmen, ein“. Die Zurückhaltung der Regierung gegenüber Zwangsschlichtung, welche scheinbar auf den Erfahrungen aus hochkarätigen Transferpreisstreitigkeiten, Vodafone und Nokia betreffend beruht, ist ungerechtfertigt. Mit dem BEPS Projekt wird es einen wirtschaftlichen Aufschwung geben, Zwangsschlichtung ist der einzige Weg, um sicher zu gehen, dass Steuerzahler nicht in teure, langwierige Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Es ist entscheidend, dass sich die Regierung zu einer problemlosen Steuerverwaltung verpflichtet – eine notwenige Voraussetzung für freiwillige Steuereinhaltung, die zu einer größeren Einnahmenerhebung führt.

Um dies zu erreichen, muss Indiens Gesamtstrategie der Umsetzung des BEPS Projekts auf drei Ebenen stattfinden:

  1. Jede BEPS ähnliche Maßnahme muss mit Indiens Steuerpolitiken übereinstimmen, und darf nicht unverhältnismäßig sein.
  2. Die Maßnehmen sollen nicht Indiens Verpflichtungen bei dem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gefährden.
  3. Die angewendeten Maßnahmen müssen nicht nur die Integrität des Steuersystems steigern, sondern auch Auslandsinvestitionen anlocken.

 Vorschnelle Umsetzungen der BEPS Maßnahmen würden Indiens steuerliche Wettbewerbsfähigkeit, verglichen mit denen anderer Schwellenländer, untergraben.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter.

Folgen Sie uns auf Twitter!

 

WeiterführendeLektüre

 

Interne Prüfung und Kontrolle personalverwaltung_in_asien_cover Diese Ausgabe von Asia Briefing behandelt die interne Prüfung und Kontrolle. Diese ist insofern wichtig, da sie nicht nur einen Überblick über die Performance des eigenen Unternehmens ermöglicht, sondern auch, weil eine regelmäßige Prüfung von den Behörden verlangt wird. Unser Magazin soll Ihnen einen Einblick in die Verfahren der interne Prüfung und Kontrolle in den Ländern China, Indien und Vietnam geben.

 

Umsatzsteuer in Asien vorbereitung_der_jahresabschlussprüfung_cover Diese Asia Briefing Ausgabe soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen schnellen Überblick über die aktuell wichtigsten Details der Umsatzsteuersysteme in China, Indien und Vietnam zu erhalten. In den letzten Jahren kam es hier zu weitgreifenden Anpassungen. Im folgenden Heft wollen wir Ihnen deshalb die Handhabung dieser Steuer näherbringen.